Version 8 vom 8. November 2015
§1 – Name –
Der Kegelverein trägt den Namen „Mit Stolz vorbei“ und ist ein Herrenkegelverein.
Gründungsdatum ist der 13. Februar 2000.
§2 – Kegeltag und Beginn-
Als Kegelabend ist der Sonntag festgelegt worden. Grundsätzlich wird im vierwöchigen Rhythmus gekegelt, wobei die Kegeltermine jeweils am Jahresanfang zwischen den Kegelbrüdern abgestimmt werden. Sollte sich ausnahmsweise kein Termin finden lassen, an dem alle Kegelbrüder Zeit haben, wird mit einfacher Mehrheit über einen in Frage kommenden Termin entschieden. Das Kegeln beginnt um 19:00 Uhr in der Kegelbahn der Turn- und Festhalle Bildechingen. Offizielles Ende ist um 22:00 Uhr.
§3 – Grundbetrag –
Der Grundbetrag beträgt 10,- € pro Abend.
§4 – weitere Beiträge (auch Strafen genannt) –
- a. Fehlt ein Kegelbruder entschuldigt am Kegelabend wird der Grundbetrag plus der Durchschnittsbetrag des Erkegelten plus eine Strafe von 4,- € erhoben.
Eine Entschuldigung muss ehrlich und rechtzeitig mitgeteilt werden.
Fehlt ein Kegelbruder unentschuldigt am Kegelabend wird der Grundbetrag plus der Durchschnittsbetrag des Erkegelten plus eine Strafe von 6,- € erhoben. - b. Erscheinen nach 19:00 Uhr kostet 2,- €.
- c. Zurückziehen vor dem offiziellen Ende kostet ebenfalls 2,- €.
- d. Auf der Kegelbahn sind Turnschuhe zu tragen, Verstöße gegen diese Regel kosten 2,50 €.
- e. Das Berühren des Klingelbandes bzw. das Überspielen der Markierung am Anfang der Kegelbahn kostet 0,20 €.
- f. Wird an die Bande gekegelt so wird dies mit 0,10 € geahndet.
- g. Die Kosten für ein Spiel werden vor Beginn festgelegt.
- h. Merkt ein Kegelbruder nicht, dass er kegeln muss und wird ihm die Kugel gebracht, so kostet dies 0,50 €. Vorangehender Kegler muss sitzen, Kugel muss an den Tisch gebracht werden.
Der Kassenbuchführer ist davon befreit. - i. Falschkegeln, oder die Kugel falsch an den Tisch bringen wird mit 0,50 € geahndet.
- j. Das Verlassen der Kegelbahn, um sich an der Theke zu erholen oder auf der Toilette zu erleichtern, darf bis spätestens zum nächsten Schub andauern. Wird das Spiel durch die Abwesenheit eines Keglers verzögert, kostet diese Verzögerung 0,50 €.
- k. Das Klopfen an der Holzwand zur Nachbarkegelbahn kostet 5,- €.
- l. Kegeln in die falsche Richtung wird mit einer Strafe in Höhe von 7,- € geahndet.
- m. Wird eine Schnapszahl gekegelt zahlt der Kegler unmittelbar 10,- €, die für den Genuss von Schnaps oder ähnlichem verwendet werden können.
Eine Schnapszahl ist
– drei gleiche Holz hintereinander bei drei aufeinanderfolgenden Würfen
– die Summe, die sich beim Errechnen von Würfen ergibt und mindestens drei gleiche Ziffern aufweist. - n. Bedient sich jemand am Essen jeglicher Art eines Kegelbruders ohne zu fragen, so muss er eine Runde Getränke zahlen.
§5 – „Alle 9“ bzw. „Kranz“ –
Wenn ein Kegler „Alle Neune“ wirft, zahlt er 0,20 € in die Kasse.
Wenn ein Kegler einen „Kranz“ wirft, kostet es alle anderen 0,10 €.
§6 – Königskegeln –
Das Königskegeln besteht aus 10 Schub hintereinander in die Vollen, von denen die zwei schlechtesten nicht gewertet werden.
Wirft ein Kegelbruder beim Königskegeln 55 Holz oder mehr, so hat er seine Kegelbrüder zu einer Runde einzuladen. Diese Regelung gilt max. einmal pro Jahr und Person.
Wird die vorgegebene Holzzahl innerhalb eines Jahres von einem Kegelbruder nicht erreicht, so verringert sich seine zu erreichende Holzzahl um eins. Wird sie erreicht, so erhöht sie sich um eins auf maximal 72 Holz.
§7 – Betrug-
Betrug jeglicher Form ist verboten und kostet 2,50 € für den Betrüger.
§8 wurde am 9.12.2001 aus der Satzung gestrichen
§9 – Handys –
Die Benutzung eines Mobiltelefons während des Kegelabends kostet 2,50 €.
Ausnahmen hiervon sind nur mit Zustimmung aller anwesenden Mitkegler möglich.
§10 – Frauen auf der Bahn –
Während des offiziellen Kegelns, ist es Frauen nicht gestattet, die Kegelbahn zu betreten. Geschieht dies doch, gilt es als Tot-Sünde, und derjenige, der den Besuch empfangen sollte, darf eine Runde Pils für seine Mitkegler spendieren.
§11 – Trinkspruch –
Vor dem Antrinken einer ausgegebenen Runde ist ein Trinkspruch zu leisten.
§12 – Bezahlung –
Die Kegelgebühren sind bar am Kegelabend zu bezahlen, wer aufschreiben lässt zahlt 2,50 € Strafe. Auch bei Überweisungen sind 2,50 € Strafgebühr zu überweisen.
§13 – besondere Anlässe –
Bei Geburtstag, bestandenem Schulabschluss, Ausbildungsende, Diplom oder ähnlichem werden vom Jubilar 15,- € in die Kasse gezahlt.
§14 – ganz besondere Anlässe –
Bei runden Geburtstagen, Schnapszahl-Geburtstagen oder ähnlichem kommt ein Vesper für alle dazu.
§15 – Hochzeit –
Heiratet ein Kegelbruder so wird er sicherlich anlässlich dieses Anlasses seine Kegelbrüder nicht vergessen.
§16 – Vaterschaft –
Bei der Geburt oder Adoption eines Kindes gratuliert der Verein geschlossen.
Es herrscht folgende Kleiderordnung: schwarzer Anzug, Zylinder, weiße Handschuhe, Holzschuhe.
Für jedes Teil, das fehlt, hat der betreffende Kegler eine Runde zu geben.
Das Elternpaar hat mindestens 30 l Bier plus Vesper zu spendieren.
§17 – Kegelausflug –
Es hat grundsätzlich jedes Jahr ein Kegelausflug stattzufinden.
Für die Organisation einer jeden Kegeltour werden jeweils mindestens 2 Personen bestimmt.
Die Organisation sonstiger Aktivitäten erfolgt nach Absprache.
Wer am wenigsten zwischen zwei Kegelausflügen einbezahlt hat, bringt einen Kasten Bier mit auf die Tour.
§18 – Nichtteilnahme am Kegelausflug –
Es hat grundsätzlich jeder Mitkegler am Kegelausflug teilzunehmen.
Bei Nichtteilnahme am Ausflug aus wichtigem Grund werden maximal 75% der durchschnittlichen Ausgaben pro Kegelbruder ausbezahlt. Stornogebühren werden von diesen 75% abgezogen.
§19 – Gäste –
Das Einführen von Gästen ist mit Zustimmung der anwesenden Keglern gestattet. Über die Gastspielerlaubnis muss beim vorhergehenden Termin abgestimmt werden.
Gastkegler zahlen den halben Grundbetrag, des Weiteren werden ihm seine verlorenen Spiele in Rechnung gestellt. Die Beträge werden noch am Kegelabend durch den Kassenwart, wohlwollend für den Gast, berechnet und müssen dann sofort bezahlt werden.
Jeder Gastkegler hat eine Begrüßungsrunde zu bezahlen. Auch Gastkegler müssen sich an die Kegelsatzung halten. Gastkegler haben keinen Anspruch, in den Kegelclub aufgenommen zu werden.
§20 wurde am 9.12.2001 aus der Satzung gestrichen
§21 – Kassenwart –
Der Kassenwarts wird auf unbestimmte Zeit gewählt.
Auf Antrag kann jederzeit eine neue Wahl durchgeführt werden.
Wenn der Kassierer an einem Kegelabend nicht teilnimmt, hat er rechtzeitig dafür zu sorgen, dass ein anderes Mitglied die Kasse führen kann.
Als Dank für seine Arbeit und Mühe singen ihm die Mitglieder einmal im Jahr ein Lied seiner Wahl.
§22 – Kassenprüfung –
Jedem Kegler stehen jederzeit sämtliche Kassenbücher bzw. Kontoauszüge offen.
§23 – Neueintritt –
Kegelfreunde, die ihr Interesse bekunden, dem Kegelclub beizutreten, müssen zweimal als Gastkegler zugegen sein. Anschließend kann er einen Aufnahmeantrag stellen.
Alle Kegelmitglieder müssen informiert werden. Die Abstimmung erfolgt nicht geheim nach Diskussion über den Bewerber. Der Bewerber ist bei der Diskussion nicht anwesend.
Wer nachträglich in den Kegelclub eintritt, zahlt den Durchschnitt des Erkegelten seit dem letzten Kegelausflug und lädt seine Kegelbrüder zum Grillabend zu sich nach Hause ein, sorgt für reichlich Bier und andere Getränke.
Dieser Aufnahmemodus gilt auch für ehemalige Mitglieder.
§24 – Aufnahmegelöbnis –
Das Aufnahmegelöbnis findet am ersten Kegelabend eines jeden Neukeglers statt.
a. Die Teilnahme am Kegelabend ist mir fast heilig. Er wird nicht wegen Nichtigkeiten, wie Krankheit meiner Frau oder wichtiger Termine meiner Kinder oder ähnlichem geschwänzt.
b. Ich gelobe, meine Kegelbrüder zu lieben, zu achten und zu ehren und sie immer mit Respekt zu behandeln.
c. Meine Mithilfe bei Festen jeglicher Art ist obligatorisch.
d. Die Teilnahme am Kegelausflug ist mir eine selbstverständliche Pflicht.
e. Den Befehlen der einfachen Mehrheit meiner geliebten Kegelbrüder werde ich ohne Murren und Knurren sofort Folge leisten.
f. Ich verpflichte mich, jedes erdenkliche Risiko einzugehen, um eine Schnapszahl zu kegeln.
g. Ich verpflichte mich, meinen geliebten Kegelbrüdern prinzipiell immer Gesellschaft zu leisten und sie nach besten Kräften zu unterhalten. Es ist mir ausdrücklich nicht untersagt, die eine oder andere Runde auszugeben.
h. Ich gelobe, niemals schlechtes Zeugnis wider einen meiner geliebten Kegelbrüder zu reden.
i. Ich verpflichte mich, über alles, was im Kreise meiner geliebten Kegelbrüder gesprochen, getan oder getrunken wird, strengstes Stillschweigen zu bewahren, damit mich meine geliebten Kegelbrüder in ihrem erlauchten Kreise behalten.
j. Die Kegelsatzung ist mir bekannt und ich werde nach ihr handeln!
§25 – Austritt –
Tritt ein Kegelbruder aus dem Kegelclub aus lädt er seine Kegelbrüder entweder in ein Restaurant seiner Wahl ein und hat dadurch Anspruch auf seinen Kassenbestandsanteil oder er verliert seine Ansprüche komplett.
Der Betreffende verliert durch seinen Austritt jedes Stimmrecht.
§26 – Ausschluss –
Ein Ausschluss aus dem Kegelclub ist möglich. Mitglieder, die dreimal hintereinander ohne besonderen Grund fehlen oder sich wiederholt weigern, die schuldigen Ausgaben zu zahlen, können ausgeschlossen werden.
Der Betreffende ist vorher zu informieren, und ihm sind seine Verfehlungen vorzuwerfen. Ihm muss die Möglichkeit gegeben werden, seine Verfehlungen zu korrigieren. Ein Ausschluss ist nur dann möglich, wenn es unter allen Mitkeglern keine „Neinstimme“ gibt. Enthaltungen werden ignoriert.
Ausgeschlossene Mitglieder haben kein Anspruch auf das Eigentum oder das Vermögen des Clubs (Absprache möglich).
§27 – Stimmberechtigung –
Jeder Kegler ist in allen Punkten gleichberechtigt. Er hat volles Stimmrecht.
§28 – Satzungsänderungen –
Satzungsänderungen können jederzeit beantragt werden. Sie müssen allen Kegelmitgliedern vorgetragen werden. Frühestens beim nächsten Kegeltermin kann die Satzungsänderung beschlossen werden. Satzungsänderungen können mit 2/3 Mehrheit der Anwesenden beschlossen werden, wobei mindestens 50% der Kegelmitglieder anwesend sein müssen.
Beim jährlich stattfindenden Gipfeltreffen der Kegelbrüder können Satzungsänderungen ohne Vorankündigung beantragt und beschlossen werden.
§29 – sonstiges –
a. Falls nicht anders definiert bedeutet „Runde“ Wunschgetränk des jeweils Durstenden.
b. Die offiziellen Weihnachtsfeiern finden in ungeraden Jahren in Begleitung der Frauen statt.
§30 – Preiskegeln –
Bei der Teilnahme an Preiskegeln zahlt die erste Kegel-Runde der Verein. Alle weiteren Runde müssen von den jeweiligen Teilnehmern finanziert werden.
Alle erspielten Preisgelder gehen in die Kegelkasse – Sachpreise dürfen sofort vernichtet werden.